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Vergütung fur die Dienstleistungen Die Vergütung für die Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung wird individuell mit jedem Mandanten unter Berücksichtigung der Art und der Kompliziertheit der Rechtssache sowie des notwendigen Arbeitsaufwands des Rechtsanwalts vereinbart.Die Minimalvergütung des Rechtsanwalts bestimmen die Vorschriften der Verordnung des Justizministers vom 28. September 2002 über Rechtsanwaltsgebühren sowie über die Tragung durch die Staatskasse der Kosten der Rechtsberatung, die durch einen amtlich bestellten Rechtsanwalt geleistet wird (Gesetzblatt Dziennik Ustaw Nr. 163 Pos. 1349 mit späteren Änderungen). Die Abrechnung der Vergütung:
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